Das Nachtragsmanagement unterstützt den Auftraggeber in der Regel baubegleitend bei der Abwehr bzw. Prüfung, bei der Verhandlung und Beauftragung von Nachträgen der Auftragnehmer. Ich koordiniere die Nachtragsbearbeitung für den Auftraggeber, beurteile die Berechtigung der vorgelegten Nachtragsangebote der Höhe nach und wirke bei der Beurteilung der Nachforderungen dem Grunde nach mit.
Darüber hinaus unterstütze ich den Auftraggeber bei der Erstellung eines Leitfadens zum Nachtragsmanagement.
Wird bei der Baudurchführung vom ursprünglichen Vertragsinhalt abgewichen, können sich daraus vertragliche Konsequenzen für die Vergütung ergeben.
Entscheidend sind allein die Umstände des Einzelfalls wie der folgende Überblick zeigt:
Überblick Nachträge |
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Anspruchsgrundlage |
Eingriff |
Vertrag |
Anmerkungen |
§ 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B |
kein Eingriff |
VOB/B |
Mehrmengen Es kommt zum sogenannten „gespaltenen Einheitspreis". für Mengen bis 110 % der Masse = alter Preis für Mengen über 110 % der Masse = neuer Preis Folge ist, dass zwei Preise für ein und dieselbe Leistungsposition vorhanden sind. Anpassung des Preises. |
§ 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B |
kein Eingriff |
VOB/B |
Mindermenge Bei Mindermengen von mehr als 10 % der Masse wird anders als bei der Mehrmenge insgesamt für die neue Menge ein neuer Einheitspreis gebildet. Werden weniger als 90 % der ursprünglich kalkulierten Masse ausgeführt, dann ist für die gesamte Leistungsposition ein neuer Einheitspreis zu ermitteln. Anpassung des Preises. |
§ 2 Nr. 4 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Selbstübernahme/Teilkündigung Volle Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen. |
§ 2 Nr. 5 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Geänderte Leistung Anpassung des Preises |
§ 2 Nr. 6 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Zusätzliche Leistung Vereinbarung eines neuen Preises auf alter Preisgrundlage. |
§ 2 Nr. 9 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Planungsleistungen
Verlangen des AG nach zusätzlichen Planungsleistungen. |
§ 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Leistungserschwernisse Übliche Vergütung |
§ 6 Nr. 6 VOB/B |
Eingriff AG |
VOB/B |
Baubehinderung Schadensersatz |
§ 642 BGB |
Eingriff AG |
BGB VOB/B |
Unterlassene Mitwirkungshandlung Entschädigung |
§ 2 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B |
Eingriff AN |
BGB VOB/B |
Eigenmächtige Abweichung Keine Vergütung |
§ 2 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B |
Eingriff AN |
VOB/B |
Eigenmächtige Abweichung Anspruch auf Vergütung besteht, wenn - AG die Leistung nachträglich anerkennt oder - die Leistung notwendig und - mutmaßlichen Willen des AG entspricht und - unverzügliche Anzeige des Auftragnehmers Anpassung des Preises |
§ 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B |
Eingriff AN |
BGB VOB/B |
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wenn - Leistung objektiven Interessen gemäß und - entspricht dem mutmaßlichen Willen des AG Vergütung nach Grundsätzen der GoA, §§ 677 ff. BGB |